Ratgeber
Möchte man seine Wohnung verkaufen, kommt es vor, dass noch ein Mietvertrag mit einem Dritten vorhanden ist. Den Mieter kann man nicht einfach aus der Wohnung rauswerfen, da der vorhandene Vertrag für beide Seiten bindend ist. Dadurch findet der Wohnungsverkauf häufig auch mit einem laufenden Mietvertrag statt.
Als Verkäufer sollte man sich über diesen Umstand allerdings nicht allzu viele Gedanken machen. Oft suchen Investoren sogar Wohnungen, die bereits vermietet sind. Kann man also schon einen solventen Mieter vorweisen, kann das den Wohnungsverkauf beschleunigen.
Sucht der Käufer allerdings eine Wohnung zur privaten Nutzung, erweist sich der vorhandene Mietvertrag als Problem. In einem solchen Fall muss man einen Weg finden, der sowohl für den Mieter als auch für den Käufer zufriedenstellend ist. Das kann zum Beispiel der Umzug in eine gleichartige Wohnung sein, wofür der Käufer die Kosten trägt.