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Wie hoch sind die Notarkosten beim Wohnungsverkauf?

Ratgeber

Bevor das Eigentum einer Wohnung auf den Käufer übergehen kann, ist ein notariell beglaubigter Kaufvertrag notwendig. Für Immobilien und Grundstücke gibt es die gesetzliche Regelung, dass ein Verkauf nur dann gültig ist, wenn der Vertrag von einem Notar auferlegt wurde.

Wenn ein Käufer für die Wohnung gefunden wurde und der Verkäufer bereit ist, an denjenigen zu verkaufen, ist ein Termin mit einem Notar fällig. Hierbei werden nochmal alle Begebenheiten des Eigentumsübergangs von dem Notar und den Vertragsparteien überprüft.

Die Notarkosten sind in vielen Bundesländern unterschiedlich, so dass man die Gebühren direkt bei einem Notar erfragen muss. Man kann aber in der Regel von Notarkosten in Höhe von 1,6 Prozent des Kaufpreises ausgehen.

Bei einem Wohnungsverkauf sind die Notarkosten von dem Käufer zu erbringen. Aus diesem Grund sollten die Kosten vor allem bei einer Finanzierung mit berücksichtigt werden.

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